5.2. An der von RAD-Arzt Dr. med. C._____ in seiner Beurteilung vom 2. Dezember 2024 gestellten Prognose, wonach ein Jahr nach einer Stammzelltransplantation wieder eine Arbeitsfähigkeit im Umfang von 50 % bestehen soll bzw. diese nach zwei Monaten auf 80 % gesteigert werden könne (vgl. E. 3.4. hiervor), ergeben sich spätestens aus dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Bericht von Dr. med. D._____ vom 30. Juni 2025 zumindest geringe Zweifel. So dokumentiert diese auch im Juni 2025 noch die seit der Hochdosis-Chemotherapie im Januar 2024 (vgl. E. 3.1. hiervor) von der Beschwerdeführerin berichteten Konzentrationsstörungen und deren eingeschränkte Belastbarkeit.