Versicherungsmedizinisch seien die Einschränkungen nach der Hochdosis-Chemo- therapie und Stammzelltransplantation nachvollziehbar. Medizinisch-theo- retisch sollte aber ein Jahr nach der Stammzelltransplantation wieder eine Arbeitsfähigkeit zumutbar und möglich sein, soweit weiterhin Rezidivfreiheit bestehe. Es könne daher in der angestammten Tätigkeit als Fahrlehrerin (vgl. VB 30 S. 1) – nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit ab dem 3. Juli 2023 bis Ende 2024 – ab dem 1. Januar 2025 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % angenommen werden, steigerbar innert zwei Monaten auf ein Pensum von 80 %.