tungseinbusse im Vergleich zum Zustand vor der Hochdosistherapie bestehe. Nebenbefundlich zeige sich zudem neu eine Osteoporose, bezüglich welcher eine medikamentöse Behandlung während einem Jahr geplant sei (VB 29 S. 3). Entgegen der in der Stellungnahme vom 17. Mai 2024 prognostizierten sukzessiven Zunahme der Arbeitsfähigkeit im Jahresverlauf (vgl. E. 3.2. hiervor), attestiert Dr. med. B._____ der Beschwerdeführerin bis vorerst zum 31. Dezember 2024 weiterhin eine volle Arbeitsunfähigkeit (VB 26.2 S. 1).