2. 2.1. Am 13. Juni 2025 erhob die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung vom 16. Mai 2025 fristgerecht Beschwerde bei der Beschwerdegegnerin. Diese leitete die Beschwerde am 1. Juli 2025 zuständigkeitshalber an das hiesige Gericht weiter. Die Beschwerdeführerin beantragte darin sinngemäss die Aufhebung der Verfügung und die Zusprache einer unbefristeten IV-Rente unter Vornahme weiterer Abklärungen. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 31. Juli 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 13. August 2025 reichte die Beschwerdeführerin einen zusätzlichen medizinischen Bericht ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: