Diese tätigte daraufhin medizinische, berufliche und persönliche Abklärungen und zog die Akten des zuständigen Krankentaggeldversicherers bei. Nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 15. April 2025 eine ganze IV-Rente vom 1. Juli 2024 bis zum 31. März 2025 und anschliessend eine 50%ige IV-Rente bis zum 31. Mai 2025 zu. Mit Verfügung vom 16. Mai 2025 wurde die Verfügung vom 15. April 2025 ersetzt und die betragsmässige Höhe der Rentenleistungen bei gleichbleibendem prozentualen Rentenanspruch neu berechnet.