2.4. Gemäss Ziffer 5.07 des Anhangs der HVI hat die versicherte Person grundsätzlich Anspruch auf eine Pauschalvergütung für Hörgeräte, die höchstens alle sechs Jahre beantragt werden kann, sofern das Hörvermögen durch ein solches Gerät namhaft verbessert wird und die versicherte Person sich wesentlich besser mit der Umwelt verständigen kann. Die Pauschale für eine monaurale Versorgung beträgt Fr. 840.00, diejenige für eine binaurale Versorgung Fr. 1'650.00, jeweils ohne Reparatur- und Batteriekosten. Das -4-