2.2. Mit Vernehmlassung vom 17. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch der Beschwerdeführerin für Hilfsmittel in Bezug auf die die vorgesehene Pauschale übersteigenden Mehrkosten der Hörgeräteversorgung (Härtefall) mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 20 S. 12 f.) zu Recht abgewiesen hat. -3-