__ mit einer entsprechenden fachärztlichen Beurteilung. Gestützt auf deren Gutachten vom 2. Oktober 2024 wies die Beschwerdegegnerin das Härtefallgesuch nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 ab. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 10. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 18. Dezember 2024 aufzuheben und der Versicherten die Kostengutsprache für die Mehrkosten der Hörgeräteversorgung zu gewähren. 2. Unter o/e-Kostenfolge."