1. Die 1998 geborene Beschwerdeführerin stellte bei der Beschwerdegegnerin am 26. Januar 2024 aufgrund einer seit Juni 2023 bestehenden schweren Hörbeeinträchtigung einen Antrag auf Hilfsmittel (Hörgeräte) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Am 5. März 2024 erteilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für eine binaurale Hörgeräteversorgung in Höhe der Pauschale von Fr. 1'650.00.