1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerden werden die Verfügungen vom 28. Mai und vom 15. September 2025 aufgehoben, und die Sache wird zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten