, Psychiatrische Dienste K._____, vom 22. Mai 2024 in VB 17, S. 18 ff.). Zuvor habe "von 2021 bis 2023" unter anderem bereits eine durch eine Suchtberatungsstelle etablierte ambulante psychotherapeutische Beratung "in Zusammenhang mit Konsum von Cannabis sowie Mobbing im Lehrbetrieb" stattgefunden (vgl. den Bericht von Dr. med. I._____ und der Assistenzpsychologin J._____ vom 10. Juni 2024 in VB 17, S. 3 ff.). Dem Bericht der betreffenden Suchtberatungsstelle vom 4. Juni 2024 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer "vom Herbst 2022 bis März 2024 […] wegen seines THC-Konsums" beraten und am 23. Januar 2023 an das Ambulatorium der Psychiatrischen Dienste K._____ in X.__