3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 15. September 2025 erhob der Beschwerdeführer am 4. Oktober 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte wiederum im Wesentlichen sinngemäss die Festsetzung eines höheren Taggeldansatzes. Die Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2025.440 erfasst. 3.2. Mit Vernehmlassung vom 21. Oktober 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: