rechnungen in VB 111 ff.) und eines Anteils von drei Zwölfteln einer im März 2024 ausgerichteten Bonuszahlung für das Jahr 2023 von insgesamt Fr. 52'000.00 (vgl. die Lohnabrechnung vom 25. März 2024 in VB 105), d.h. von Fr. 13'000.00, für die letzten drei Monate des Jahres 2023, errechnete er einen Durchschnittslohn von Fr. 8'165.00 pro Monat (VB 18 f.; vgl. auch die Verfügung des Beschwerdegegners vom 31. März 2025 in VB 45 ff. sowie das entsprechende Berechnungsblatt vom 6. November 2024 in VB 76).