3. 3.1. Der Beschwerdegegner bemass den versicherten Verdienst in seinem Einspracheentscheid vom 4. Juni 2025 nach dem Durchschnitt der tatsächlichen Lohnbezüge im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024. Unter Berücksichtigung der monatlichen Lohnzahlungen von Fr. 7'266.70 in den Monaten Januar bis September 2024 (vgl. hierzu die jeweiligen Lohnabrechnungen in VB 92 ff.) beziehungsweise von Fr. 6'528.35 in den Monaten Oktober bis Dezember 2023 (vgl. hierzu die jeweiligen Lohnab- -5-