3.3.3. Die Heimkosten müssen grundsätzlich alle wiederkehrenden Leistungen für Betreuung und Pflege enthalten. Die Tagestaxe hat somit alle regelmässig wiederkehrenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung wie auch für Pflege und Betreuung zu decken. Wenn der vom Kanton festgesetzte höchstmögliche Tagesansatz für Heimbewohner in der EL-Berechnung bereits berücksichtigt worden ist, gehen zusätzlich in Rechnung gestellte Pflegekosten nicht zulasten der EL (vgl. URS MÜLLER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum ELG, 3. Aufl. 2015, N. 201 zu Art. 10 ELG).