3. 3.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, die EL unterscheide zwischen Wohnen im Heim und Wohnen zu Hause. Diese Vorgehensweise beruhe auf der Grundprämisse, dass sämtliche Leistungen inkl. Pflegeleistungen in der Abgeltung bereits inkludiert seien. Der Kanton Aargau unterscheide zwischen Pflegeheimen (PfIG-AG) und Einrichtungen nach Betreuungsgesetz (BeG-AG), bei der EL-Heimtaxe werde diese Unterscheidung aber nicht vorgenommen (Beschwerde Rz. 10). Zwar greife formell die Heimberechnung, die B._____ sei als Heim eingestuft, tatsächlich handle es sich aber um ein IV-Wohnheim ohne stationäre Pflege (Beschwerde Rz.