ken oberen Extremität sich nicht gefunden hätten (Bericht der Neurologie am Schaulager vom 26. November 2019 in VB 259.8 S. 55 f.). Im Übrigen waren, wie auch von den medexperts-Gutachtern ausgeführt wurde (VB 274 S. 23 und 25), bereits im MEDAS-Gutachten vom 31. Dezember 2003 Schmerzen und Sensibilitätsausfälle im Bereich der rechten Gesichtshälfte, des linken Rumpfes, des Ober- und Unterarms, der Hand, des rechten Ober- und Unterschenkels und des Fusses geschildert worden. Diese hätten bereits damals keinem neurologischen Korrelat zugeordnet werden können (vgl. VB 63 S. 12 und S. 28 f.; vgl. zudem VB 63 S. 28, wonach der Beschwerdeführer bereits damals über Doppelbilder geklagt