5.2.2. Diesen Berichten kann sodann auch nichts entnommen werden, was durch die Gutachter ungewürdigt oder unerkannt geblieben wäre. So sind seit dem Vergleichszeitpunkt zwar weitere somatische Beschwerden hinzugekommen, was auch vom Beschwerdeführer vorgebracht wird (E. 4.). Diese wurden durch die medexperts-Gutachter aber berücksichtigt (vgl. z.B. VB 274 S. 7, wonach der punktförmige ischämische Hirninfarkt im Putamen links als Diagnose ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und das funktionelle linksbetonte sensomotorische Hemisyndrom sowie das degenerative Wirbelsäulenleiden als Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit zu werten sind).