5. 5.1. 5.1.1. Die medexperts-Gutachter schätzten die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer angepassten Tätigkeit auf 70 %. Aus somatischer Sicht wurde dem Beschwerdeführer eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit attestiert (vgl. VB 274 S. 17, 27, 42). Die Beeinträchtigung in der Höhe von 30 % wurde einzig mit psychischen Einschränkungen (leichte Einschränkungen im Bereich der Kompetenz- und Wissensanwendung, der Flexibilität und Durchhaltefähigkeit und aufgrund von Einschränkungen der Selbstbehauptungsfähigkeit; E. 3.1. hiervor) begründet. Dabei führten die medexperts-Gutachter aus, eine solche habe bereits zur Zeit der Begutachtung durch lic.