Beeinträchtigung von 30 % aufgrund von leichten Einschränkungen im Bereich der Kompetenz- und Wissensanwendung, der Flexibilität und Durchhaltefähigkeit und aufgrund von Einschränkungen der Selbstbehauptungsfähigkeit bestehe. Dabei seien Überkopfarbeiten zu vermeiden. Nicht repetitiv möglich seien sodann Hinknien, Kauern, Hocken und Treppensteigen. Das Leiternbesteigen sowie der Gebrauch der linken Hand bei fehlender Greiffunktion seien gar nicht mehr möglich (VB 274 S. 8 f.).