3. 3.1. Die angefochtene Verfügung vom 8. Mai 2025 (VB 289) beruht in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem medexperts-Gutachten vom 19. September 2024, dem eine internistische, neurologische, rheumatologische und psychiatrische Beurteilung zugrunde liegt. Die Gutachter stellten die folgenden Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 274 S. 7):