offensichtliche Schonen der linken oberen Extremität eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Medizinisch-theoretisch bestehe eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit für alle Tätigkeiten, die ohne differenzierten Einsatz der linken Hand geleistet werden könnten. Aufgrund der Insertionstendinopathie am linken Knie seien seit Anfang 2006 auch Arbeiten als ungünstig anzusehen, die ausschliesslich kniend oder in der Hocke durchgeführt werden müssten (VB 136 S. 16 ff.).