Grundsätzlich sei ihm jede Tätigkeit, die auf seine körperlichen Beschwerden Rücksicht nehme, zumutbar. Die Art, wie er in den Abklärungsgesprächen mit seiner Aggressivität umgehe, zeige, dass er einem Arbeitgeber zurzeit eher beschränkt zuzumuten sei. Falls er den Entschluss fassen würde, wieder eine Arbeit anzunehmen, er sich motiviert und engagiert bei seiner Arbeit einsetzen würde, könnte er eine zufriedenstellende Arbeitsleistung erbringen (VB 125 S. 12). In der Ergänzung vom 12. August 2007 präzisierten die Gutachter Dr. med. C._____ und lic.