1.2. Am 1. Mai 2023 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf einen Schlaganfall abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge berufliche und medizinische Abklärungen, liess den Beschwerdeführer durch die medexperts ag begutachten (medexperts-Gutachten vom 19. September 2024) und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Mai 2025 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juni 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: