_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, (Gutachten vom 26. Juni 2007 bzw. Ergänzung vom 12. August 2007) sowie die Rehaklinik D._____ (Gutachten vom 4. Februar 2008) begutachten und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). In der Folge hob sie die Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 29. Mai 2009 per Ende Juni 2009 auf. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom hiesigen Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2009.432 vom 12. August 2010 betreffend die Rentenfrage abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 9C_808/2010 vom 7. Dezember 2010 ebenfalls ab.