Mit Verfügungen vom 6. April und 11. Mai 2004 wurde dem Beschwerdeführer per 1. Februar 2001 eine ganze und ab dem 1. August 2002 eine halbe Invalidenrente zugesprochen, welche mit Verfügung vom 3. Januar 2005 ab dem 1. Januar 2004 auf eine Dreiviertelrente erhöht wurde. Nach einem ersten Revisionsverfahren im Jahr 2005, bei welchem keine Änderung festgestellt wurde, liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer in einem weiteren Revisionsverfahren durch lic. phil. B._____ und Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, (Gutachten vom 26. Juni 2007 bzw. Ergänzung vom 12. August 2007) sowie die Rehaklinik D.