Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1978 geborene und als "Handlanger" tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich erstmals im Dezember 2000 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Umschulung auf eine neue Tätigkeit, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügungen vom 6. April und 11. Mai 2004 wurde dem Beschwerdeführer per 1. Februar 2001 eine ganze und ab dem 1. August 2002 eine halbe Invalidenrente zugesprochen, welche mit Verfügung vom 3. Januar 2005 ab dem 1. Januar 2004 auf eine Dreiviertelrente erhöht wurde.