Er führte zudem aus, natürlich wirke sich die belastende soziale Situation, in der sich die Beschwerdeführerin befinde, negativ auf den psychischen Zustand aus, aber die psycho-sozialen Faktoren würden für das Vorliegen der psychischen Erkrankung mit erheblichem Krankheitswert nicht überwiegen. Die ängstlich-depressive Symptomatik habe sich mittlerweile von den auslösenden (reaktiven) Faktoren entkoppelt, eine Eigendynamik entwickelt und sei nicht in einem direkten sozialen Kontext angesiedelt.