Zudem seien bei ihr hormonelle Probleme im Rahmen der sogenannten Wechseljahre aufgetreten. Diese würden zu einer möglichen weiteren Verschlechterung ihrer Situation beitragen. Auf- -8- grund der sonstigen, erheblichen Belastungen (schwere Erkrankungen ihres Ehemannes und des einen Sohnes) sei es nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin auch unter erheblichem psychischen Druck leide. Unter den aktuellen Bedingungen könne sie keinesfalls zu einer Stellensuche gezwungen werden (VB 92 S. 3).