4.2.3. Im "Arztzeugnis" vom 2. März 2024 führte Dr. med. I._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, aus, er bestätige hiermit, dass die Beschwerdeführerin wegen eines nicht selbstverschuldeten Leidens mit einer erheblichen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu kämpfen habe. Die gesundheitlich deutlich angeschlagene Beschwerdeführerin sei durch die gesundheitlichen Probleme im Haushalt erheblich eingeschränkt. Reguläre Arbeiten würden ihr wegen der ständigen Schmerzen grosse Mühe bereiten. Das Suchen bzw. Finden von Arbeit sei unter den gegebenen Voraussetzungen sehr schwierig oder eigentlich unmöglich.