Die RAD-Ärztin habe verkannt, dass sowohl die behandelnde Psychotherapeutin als auch die Fachärzte des Kantonsspitals F._____ neuerdings von einer schweren depressiven Störung bei der Beschwerdeführerin ausgehen würden und im Arztbericht des Kantonsspitals F._____ vom 4. Juli 2023 seien neue Diagnosen aufgelistet worden, welche eine Verschlechterung der funktionellen Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin mindestens glaubhaft machen würden (vgl. Beschwerde S. 10). -6- 4.2. Den im Rahmen des Neuanmeldungsverfahrens eingereichten Berichten ist insbesondere Nachfolgendes zu entnehmen: