3. 3.1. Den massgeblichen retrospektiven Vergleichszeitpunkt (vgl. E. 2.3. hiervor) bildet die Verfügung vom 11. Juni 2019, mit welcher das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin abgewiesen worden war (VB 50). Medizinische Grundlage dieser Verfügung bildete im Wesentlichen die Aktenbeurteilung von RAD-Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 28. Februar 2019. Unter "Diagnosen" hielt Dr. med. B._____ Nachfolgendes fest (VB 47 S. 3):