"1. Die Verfügung vom 4.12.2024 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin einzutreten. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." In prozessualer Hinsicht stellte sie zudem folgenden Antrag: "Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete als unentgeltlicher Vertreter einzusetzen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. Januar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.