1.2. Am 23. November 2020 erfolgte eine Neuanmeldung der Beschwerdeführerin, auf welche die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem RAD mit Verfügung vom 11. Oktober 2021 nicht eintrat. Am 7. Juni 2023 erfolgte eine weitere Neuanmeldung, auf welche die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. September 2023 erneut nicht eintrat.