_ vom 29. Januar 2015 in VB 2), was indes nicht zu einer dauerhaften Stabilisierung des Gesundheitszustands geführt habe. Zudem bestünden auch Einschränkungen die Haut betreffend. Insgesamt seien "gröbere interventionelle Behandlungen […] wohl wirklich nicht sinnvoll" (VB 25).