3. 3.1. Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer am 2. April 2000 einen Verkehrsunfall erlitten und sich dabei am rechten Bein verletzt hat (vgl. statt vieler die Unfallmeldung vom 4. April 2000 in VB 1). Am 1. Februar (VB 16) respektive am 10. Mai 2023 (VB 24) machte der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin gegenüber einen Rückfall respektive Spätfolgen des Unfalls vom 2. April 2000 geltend.