2. Es sei dem Beschwerdeführer eine Rente zuzusprechen. 3. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer weiterhin Kosten für die Heilbehandlung zu bezahlen. -3- 4. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdeführerin zurückzuweisen und diese zu verpflichten, medizinische Abklärungen bezüglich des Rückfalls vorzunehmen und im Anschluss über eine allfällige Rente zu entscheiden.