Dies entspricht durchaus einem realistischen Entgegenkommen eines durchschnittlichen Arbeitgebers. Der ausgeglichene Arbeitsmarkt umfasst überdies auch sogenannte Nischenarbeitsplätze, also Stellen- und Arbeitsangebote, bei welchen behinderte Personen mit einem sozialen Entgegenkommen des Arbeitgebers rechnen können (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_369/2021 vom 28. Oktober 2021 E. 6.4).