In medizinischer Hinsicht ist von nachfolgendem Belastbarkeitsprofil auszugehen: Der Beschwerdeführerin sind alle gefährlichen Tätigkeiten, wie solche auf Gerüsten, Leitern und mit sonstiger Absturzgefahr, sowie Tätigkeiten mit und an gefährlichen Geräten, Maschinen und Werkzeugen unzumutbar. Schichtarbeit sowie Tätigkeiten, für die das Führen eines Motorfahrzeuges notwendig ist, sind kontraindiziert. Sie ist auf einen ruhigen Arbeitsplatz und eine Arbeit ohne Hektik und mit geringem Zeitdruck angewiesen. Klare Arbeitsvorgaben und eine gut strukturierte Informationsvermittlung sind notwendig.