Bei einer zusätzlichen Commotio cerebri könne es noch länger dauern. Die seitens der Beschwerdegegnerin errechnete Einschränkung der Arbeitsfähigkeit wegen der Epilepsie entspreche also bereits deswegen nicht der Realität. Zudem sei es auch so, dass kein Arbeitgeber die Beschwerdeführerin unter diesen Umständen im errechneten zumutbaren Pensum einstellen würde, da die Anfälle absolut unvorhersehbar und unregelmässig auftreten würden. Damit müsse die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit infolge der Epilepsie deutlich höher eingeschätzt werden.