Das Hauptproblem sei aber, dass die Beschwerdeführerin jeweils generalisierte Grand-Mal-Anfälle erleide und sich dabei häufig – auch am Kopf mit wiederholten Commotiones cerebri – verletze. Bereits an und für sich sei es fern der Realität, anzunehmen, dass ein solcher Anfall zu einem Arbeitsausfall von lediglich einem Arbeitstag führe. In der Realität sei es so, dass es meist um die drei Tage dauere, bis sich die Beschwerdeführerin jeweils so weit erholt habe, dass sie überhaupt wieder arbeiten könnte. Bei einer zusätzlichen Commotio cerebri könne es noch länger dauern.