Im Bericht vom 20. März 2025 hielt Dr. med. F._____ schliesslich fest, er könne sich als langjährig behandelnder Neurologe und auch sonst hauptsächlich behandelnder Arzt mit der Verfügung vom 10. Februar 2025 nicht einverstanden erklären. Die Anfallsfrequenz der Epilepsie sei unterschiedlich und die nächtlichen Anfälle könnten nicht mengenmässig erfasst werden. Das Hauptproblem sei aber, dass die Beschwerdeführerin jeweils generalisierte Grand-Mal-Anfälle erleide und sich dabei häufig – auch am Kopf mit wiederholten Commotiones cerebri – verletze.