Vermutlich seien nicht alle Ereignisse dokumentiert, da nächtliche Anfälle wahrscheinlich nicht immer wahrgenommen würden. Aus gesamtmedizinischer Sicht sei die Beschwerdeführerin zumindest zurzeit, aber auch schon länger zu 100 % arbeitsunfähig. Dies könne nicht allein aus neurologischer Sicht attestiert werden, es würde aber eine eindeutige, nachvollziehbare und ausgeprägte psychische Belastung bestehen. Zudem sei es auch aus neurologischer Sicht so, dass nach jedem Anfallsereignis damit gerechnet werden müsse, dass die Beschwerdeführerin sicherlich drei Tage lang nicht arbeitsfähig sei.