Im Bericht vom 15. November 2023 hatte Dr. med. et phil. D._____ ausschliesslich eine – keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zeitigende – "Epilepsie (mit grandmal)" diagnostiziert. Zur Frage welche konkreten funktionellen Einschränkungen aus den erhobenen Befunden resultieren und wie sich diese auf die bisherige Tätigkeit auswirken würden, hielt Dr. med. et phil. D._____ fest, die Beschwerdeführerin lebe in dauernder Angst vor Anfällen und sei im Leben niemals drei Monate anfallsfrei gewesen (VB 58 S. 5). Die Behandlungen erfolgten bei Bedarf bzw. einmal pro Monat.