Die Schweizerische Epilepsie-Liga stelle umfassende Informationen zum besseren Verständnis der Krankheit und ihrer Folgen zur Verfügung und weise darauf hin, dass neuropsychologische und psychiatrische Beschwerden in der heutigen Arbeitswelt einer Industrie- und Wissensgesellschaft oft eine grössere soziale Relevanz hätten als die Anfälle selbst. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin blende jedoch diese Komorbiditäten medizinisch und versicherungsrechtlich vollständig aus (vgl. Beschwerde S. 7, 10 f.). Der RAD verkenne die vielschichtige und fluktuierende Natur der generalisierten Epilepsie.