3. 3.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, die Aktennotiz von RAD-Arzt Prof. Dr. med. C._____ vom 11. Dezember 2024 (vgl. E. 2.1.2. hiervor) greife aus verschiedenen Gründen klar zu kurz. Der fundamentalste Mangel liege in der einseitigen Fokussierung auf die reine Anfallssymptomatik. Die Schweizerische Epilepsie-Liga stelle umfassende Informationen zum besseren Verständnis der Krankheit und ihrer Folgen zur Verfügung und weise darauf hin, dass neuropsychologische und psychiatrische Beschwerden in der heutigen Arbeitswelt einer Industrie- und Wissensgesellschaft oft eine grössere soziale Relevanz hätten als die Anfälle selbst.