Kontext eines epileptischen Anfalls für eine Periode von vier Tagen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit in einer optimal angepassten Tätigkeit bestehe. Darüber hinaus sei nicht erkennbar, dass die Epilepsie die berufliche Leistungsfähigkeit in einer optimal angepassten Tätigkeit beeinträchtige. Berücksichtige man unter Zuzug der nächtlich auftretenden epileptischen Anfälle, dass bei der Beschwerdeführerin ungefähr ein epileptischer Anfall pro Monat auftrete, dann begründe die Epilepsie eine vollständige Arbeitsunfähigkeit in einer optimal angepassten Tätigkeit an vier von 30 Tagen.