Der behandelnde Neurologe führe aus, dass die Beschwerdeführerin nach einem epileptischen Anfall für bis zu drei Tage arbeitsunfähig sei. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei dies nachvollziehbar und plausibel. Es sei bekannt, dass generalisierte epileptische Anfälle in der postiktalen Phase zu einer Einschränkung insbesondere kognitiver Funktionen führen könnten. Insofern sei die vom behandelnden Neurologen beschriebene Arbeitsunfähigkeit für den Tag des Anfalles und für drei postiktale Tage nachvollziehbar. Aus neurologischer Sicht führe die generalisierte Epilepsie zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit.