1.2. Am 30. Januar 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes erneut um Zusprache einer Rente. Nachdem die Beschwerdeführerin am 8. Februar 2023 bestätigt hatte, dass sie ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gegenüber der Beschwerdegegnerin nachkommen werde, aktualisierte letztere die medizinischen und beruflichen Akten und nahm Rücksprache mit einem beratenden Arzt. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuten Rücksprachen mit einem Arzt ihres RAD und ihrem beratenden Arzt wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Februar 2025 ab.