Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1981 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. April 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Aufgrund fehlender Mitwirkung bzw. mangels aktiver Teilnahme der Beschwerdeführerin an Eingliederungsmassnahmen wies die Beschwerdegegnerin deren Leistungsbegehren mit Verfügung vom 25. Februar 2021 ab.